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Klage gegen AXA Lebensversicherung von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg

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Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben Klage gegen die AXA Lebensversicherung eingereicht, nachdem sie das Unternehmen zuvor abgemahnt hatten. Der Grund für die Abmahnung ist die vierseitige Widerrufsbelehrung, die dem Versicherungsnehmer der „AXA Relax PrivatRente“ zugesandt wurde. Diese Belehrung wird von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg als fehlerhaft und intransparent angesehen und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen. Insbesondere wird dem Versicherungsnehmer eine kostenneutrale Lösung vom Vertrag erschwert, da Abschluss- und Vertriebskosten bei der Erstattung des Rückkaufswertes einberechnet werden. Die Verbraucher können zudem nicht klar erkennen, welchen Betrag sie im Falle eines Widerrufs zurückerhalten würden.

BdV-Vorstand Stephen Rehmke betont, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht haben sollten, einen kürzlich abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag unkompliziert widerrufen zu können, ohne dabei wirtschaftliche Nachteile zu erleiden. Die gesetzlichen Vorgaben würden jedoch durch die AXA sabotiert, was gestoppt werden müsse.

Sandra Klug, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, bezeichnet das Verfahren als wegweisend und hält die Widerrufsbelehrung für europarechtswidrig. Im Falle eines Widerrufs einer Lebensversicherung habe der Versicherungsnehmer Anspruch auf Zahlung des Rückkaufwerts und Überschussbeteiligungen, ohne Berücksichtigung von Abschluss- und Vertriebskosten. Die Widerrufsbelehrung der AXA erwecke jedoch den Eindruck, dass die Widerrufsfolgen denen einer Kündigung entsprechen, was den Versicherungsnehmer davon abhalten könnte, den Vertrag zu widerrufen.

Der Europäische Gerichtshof sieht ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung darin, dass das Widerrufsrecht dem Kündigungsrecht entspricht. Die Widerrufsbelehrung sei zudem unverhältnismäßig lang und intransparent und genüge nicht den europarechtlichen Anforderungen an klare und verständliche Information für Verbraucher.

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