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Berufsunfähigkeitsversicherungen – Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll?

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Im Jahre 2018 hatten laut Statista 14,73 Millionen Bundesbürger eine BU. Das größte Risiko bei der Inanspruchnahme einer BU stellt jedoch der Zeitraum dar, den sich die jeweilige Versicherungsgesellschaft nimmt, bis nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit die monatliche Rente auch gezahlt wird. Das merkt Inveda.net an, Software-Entwickler für die Versicherungswirtschaft.

Zum einen behielten sich die Gesellschaften unterschiedliche Karenzzeiten vor, so wird die Rente beispielsweise erst sechs, zwölf, 18 oder 24 Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit geleistet. Ab und zu müsse um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer vor Gericht gestritten werden und dann könne sich der Zeitraum schnell auf ungewisse Zeit erstrecken. Um diesem Problem zu entgehen, gibt es eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Ist diese Klausel Bestandteil des BU-Vertrags, dann zahle der Versicherer bereits dann eine BU-Rente, wenn eine ärztliche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Mit der AU-Klausel leisten Berufsunfähigkeitsversicherer auch, wenn dem Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit am Ende nicht bestätigt wird, er aber bis zum Zeitpunkt der Entscheidung arbeitsunfähig war.

Inveda untersuchte, welche Kostenunterschiede durch den Einbau einer AU-Klausel auf den Versicherungsnehmer zukommen. Dafür wurde der IMA (Inveda Makler Assistent), ein Maklerverwaltungsprogramm von Inveda.net, verwendet. Dieses Programm können Versicherungsmakler für die Bestandsverwaltung, Risikoanalyse und die Kundenberatung einsetzen. Es ermöglichte laut Unternehmen, einen Vergleich zwischen 36 BU-Tarifen von 17 Versicherungsgesellschaften vorzunehmen.

Das Ergebnis des Tests zeige, dass der Einbau einer AU- Klausel stets zu empfehlen sei. So wurden für beide Vergleichspersonen (Bürokaufmann und Dachdecker, beide 40 Jahre alt, das Bruttoeinkommen beträgt 22.000 Euro jährlich) nur geringe Beitragssteigerungen ersichtlich. Der Einbau der Klausel führte maximal zu einer Steigerung der Beiträge um 15 Prozent. Für zwei Versicherungsprodukte führte der Einbau allerdings nur zu einer Steigerung von circa drei Prozent. Im Gegenzug erhalte man als Versicherungsnehmer hingegen eine zusätzliche Leistung in seiner BU, welche im Ernstfall deutliche finanzielle Sorgen lindern könne. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Inveda.net

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