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Plansecur bricht Lanze für Provisionsberatung

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Ein Vergütungsverbot für Finanzberater würde Millionen Menschen der unteren und mittleren Einkommen von einer Beratung über ihre Altersversorgung abschneiden, weil sie sich das Beratungshonorar nicht leisten könnten, warnt Plansecur. Die Finanzberatungsgesellschaft nimmt damit Stellung zur Forderung mehrerer Verbraucherschutzverbände, dass Versicherungsmakler künftig keine Vermittlungsprovision mehr erhalten sollten, wenn sie Versicherungen und andere Finanzprodukte verkaufen. Vielmehr wollen die Verbraucherschützer, dass der Kunde aus eigener Tasche ein Honorar zahlt, um dadurch die Objektivität der Beratung zu gewährleisten und auszuschließen, dass der Vermittler vor allem seine eigene Provision im Blick hat.

Leidtragende einer Abschaffung der Provisionsberatung wären neben den Vermittlern in erster Linie Verbraucher mit einem geringen oder mittleren Einkommen, die sich das Extrahonorar für die Beratung nicht leisten können, meint Plansecur, und nennt konkrete Zahlen: Das mittlere Nettoeinkommen eines Einpersonenhaushalts lag 2017 bei 1.666 Euro und bei einer Familie mit zwei Kindern bei 3.498 Euro. „Für diese Menschen stellen auch nur 500 Euro Beraterhonorar eine praktisch unüberwindbare Hürde dar, mit der Folge, dass sie ihre Altersversorgung überhaupt keiner Beratung unterziehen werden“, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer von Plansecur. Er fügt hinzu: „Das ist mit der allseits erhobenen politischen Forderung, die Menschen sollten sich selbst über die staatliche Rente hinaus auch privat um ihre Altersversorgung kümmern, unvereinbar.“

Der Plansecur-Geschäftsführer verweist auf Erfahrungen aus Großbritannien, wo Provisionen für die Altersversorgung seit 2013 verboten sind. Dadurch seien nach Auskunft des britischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums aus dem Jahre 2016, zwischen 19 und 35 Millionen Briten faktisch von Finanzberatung abgeschnitten worden, weil sie das Honorar nicht zahlen können oder wollen. Ein Ansatz der Regierung, über den der Berater mit seinem Kunden eine Ratgebergebühr vereinbaren kann, die aus einem Finanztopf der Versicherungen vorfinanziert wird, gilt in Großbritannien aus Praktikabilitätsgründen als gescheitert. „Wir sollten uns an Großbritannien wahrlich kein Beispiel nehmen“, meint Sczepan.

Quelle: Pressemitteilung Plansecur

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von factum
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