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Moderne Aufsicht: Hinweisgeberstelle weiter ausgebaut

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Dier Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Hinweisgeberstelle weiter ausgebaut und die Market Contact Group (MCG) ins Leben gerufen. Die dort tätigen Mitarbeiter prüfen und filtern die Hinweise, die von Whistleblowern und Marktteilnehmern an die Aufsicht herangetragen werden.

Wie die BaFin weiter mitteilt, sie bei der Aufarbeitung des „Wirecard-Skandals“ deutlich geworden, dass die seit Mitte 2016 bestehende Hinweisgeberstelle noch sichtbarer und besser erreichbar sein muss. Die Aufsicht richtete daher speziell dafür ein Referat ein. Zudem gestaltete sie den Internetauftritt neu, damit Hinweisgeber die BaFin unkompliziert kontaktieren können. Neben den üblichen Kanälen wie E-Mail, Telefon, Post oder persönlichen Besuchen gibt es ein elektronisches Hinweisgebersystem, das anonyme Kommunikation ermöglicht.

Im Referat der Hinweisgeberstelle hat die BaFin auch ihre neue Market Contact Group eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für Marktteilnehmer wie Shortseller und Analysten, aber auch für Journalisten. Diese und andere Experten verfügen oft über wertvolle Informationen zum Marktgeschehen. Die Market Contact Group nimmt solche Informationen zentral entgegen und leitet sie innerhalb der BaFin an die jeweiligen Fachbereiche weiter. Bei Bedarf stellt sie den direkten Kontakt zu einem Experten des zuständigen Fachbereichs her.

Wer sich an die Market Contact Group wendet, braucht in der Regel keinen besonderen Schutz. Whistleblower, also Personen, die aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Stellung über Informationen zu beaufsichtigten Unternehmen verfügen, die nicht allgemein bekannt sind, müssen hingegen oft um ihre berufliche Stellung fürchten, wenn sie der Hinweisgeberstelle interne Informationen zukommen lassen. Seit Dezember 2019 greift in der Europäischen Union allerdings die Whistleblower-Richtlinie. Sie schützt Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden. So darf die BaFin die Identität von Hinweisgebern ohne deren ausdrückliche Einwilligung in der Regel nicht bekannt machen. Zudem ist das im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verankerte Recht der Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen zum Schutz der Whistleblower bei Vorgängen nach dem Hinweisgeberverfahren nicht gegeben. Außerdem dürfen Whistleblower weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, wenn sie bei Unternehmen und Personen beschäftigt sind, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Das elektronische Hinweisgebersystem ermöglicht jedem Menschen mit Internetzugang, anonym mit der BaFin in Kontakt zu treten. Informationen können der BaFin über ein Formular, an das sich Dateien anhängen lassen, übermittelt werden. Wer will, kann auch ein vollständig anonymes Postfach einrichten, zu dem nur er Zugang hat. Ein solches Postfach ist hilfreich, wenn Hinweisgeber zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Informationen bereitstellen möchten. Zudem kann die BaFin dann einfacher Rückfragen zu einer bestimmten Eingabe stellen. Die Identität der Hinweisgeber sei auf diesem Weg bestmöglich geschützt, da das System keine Daten erhebt, die es ermöglichen, die Absender zu identifizieren. Eine Rückverfolgung ist technisch ausgeschlossen.

Die Neuausrichtung der Hinweisgeberstelle trägt der wachsenden Zahl von Hinweisen Rechnung. Seit 2017 hat sich diese Zahl vervierfacht. Damals hatte die BaFin 629 Hinweise bearbeitet. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 2.281 Hinweise. Rund 50 Hinweise gingen im vergangenen Jahr bei der im August 2021 ins Leben gerufenen Market Contact Group ein. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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